Übersetzungsbüro

Neven Luetić

Kroatisch · Serbisch · Bosnisch · Montenegrinisch

Ich bin beeidigter Dolmetscher und Übersetzer für die genannten Sprachen am Landgericht Hamburg.

Sie können die bei mir angefertigten beglaubigten Übersetzungen bei den Behörden der Bundesrepublik Deutschland verwenden und in denjenigen Ländern, in denen eine dieser Sprachen eine Amtssprache ist.

Als Dolmetscher kann ich z.B. bei Notaren und Standesämtern für Sie tätig werden. Des Weiteren helfe ich Ihnen gern bei allen Anliegen, die Kenntnisse der jeweiligen Sprache oder der Gegebenheiten im Land erfordern.

Bei Fragen, schauen Sie bitte zunächst in den häufigen Fragen nach.

Für ein Angebot benötige ich Einsicht in die zu übersetzenden Dokumente. Fügen Sie diese Ihrer Mail bei; am besten als Scan.

Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen der Dienstleistung verwendet und sicher aufbewahrt. Schauen Sie gern in meine Datenschutzerklärung.

Sie erhalten von mir kurzfristig Antwort zu Kosten und Fertigstellungstermin.

Weitere Kontaktmöglichkeiten

Telefonisch erreichen Sie mich am besten nach einer Terminvereinbarung per Mail.

alt=Email
info@kroatisch.biz
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+49 40 397 610
Fax
+49 40 397 632

Die Sprachen Kroatisch, Serbisch und Bosnisch

Schwerpunkte als Übersetzer

Als kroatischer Muttersprachler habe ich die Sprachrichtungen Kroatisch – Deutsch und Deutsch – Kroatisch zum Schwerpunkt.

Daneben biete ich Serbisch – Deutsch, Bosnisch – Deutsch und Montenegrinisch – Deutsch sowie die jeweilige Gegenrichtung an.

Die entsprechenden Kenntnisse der sprachlichen Besonderheiten der anderen Sprachen bzw. Sprachvarianten, der kyrillischen Schrift und der rechtlichen Unterschiede habe ich im Zuge meiner zahlreichen Aufenthalte im ehemaligen Jugoslawien und später den entsprechenden Nachfolgestaaten sowie im Rahmen meiner Qualifikation zum staatlich geprüften Dolmetscher und Übersetzer für die Sprachen Kroatisch und Serbisch erworben.

Unterschiede der Sprachen

Zu Zeiten des ehemaligen Jugoslawien wurden diese Sprachen alle auch als „Serbokroatisch” bezeichnet. Diese Bezeichnung ist in den Nachfolgestaaten Kroatien, Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro nicht mehr im Gebrauch. Und auch in den Ländern außerhalb ist man dazu übergegangen, entweder von verschiedenen Sprachen zu sprechen oder, etwa in der Slawistik, die neuere Bezeichnung „BKS”  –  als Abkürzung für Bosnisch, Kroatisch, Serbisch  –  zu verwenden.

Es gibt aber auch innerhalb der genannten Länder den Standpunkt, dass es sich hier gar nicht um verschiedene Sprachen handelt, sondern vielmehr um Varianten einer Basissprache. Hierzu haben Sprachwissenschaftler, Journalisten und andere Intelektuelle aus den genannten Ländern vor einigen Jahren eine Deklaration_zur_gemeinsamen_Sprache abgegeben.

Unterscheidung zu anderen Sprachen

Das gilt nicht für die slawischen Sprachen Slowenisch und Mazedonisch, die ebenfalls auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien im Gebrauch waren. Diese sind zwar recht eng mit Kroatisch, Serbisch etc. verwandt, allerdings nicht untereinander unmittelbar verständlich! Sofern Sie einen gerichtlich beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher für eine dieser Sprachen benötigen, können Sie selbst in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen danach suchen. Das gilt genauso für andere Sprachen, die mit den genannten überhaupt nicht verwandt sind, wie etwa Albanisch. Hier zur Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.

Dienstleistungen als Dolmetscher und Übersetzer

Der bei weitem größte Teil meiner Tätigkeit bezieht sich auf Fachübersetzungen aus dem Bereich Recht. Fachübersetzer bin ich außerdem für den Bereich Wirtschaft.

Aufgrund von Hochschulabschlüssen und Berufserfahrungen habe ich außerdem große Erfahrungen in den Bereichen IT, z.B. in der Lokalisierung von Webseiten, sowie in Psychologie und Medizin.

Welche Urkunden Sie konkret für einen bestimmten Zweck übersetzen müssen, sollten Sie in jedem Fall bei der jeweils zuständigen Stelle in Erfahrung bringen. Ich kann Ihnen hierzu keine Auskunft geben.

Übersetzungen für Privatpersonen und Gesellschaften

Einbürgerung

Für eine Einbürgerung in Deutschland ist in der Regel die Einbürgerungszusicherung aus dem Deutschen in das Kroatische, Serbische oder eine der anderen Zielsprachen zu übersetzen. Umgekehrt wird in der Regel die Übersetzung eines gerichtlichen Beschlusses zur Ausbürgerung aus dem Heimatland verlangt, also aus Kroatien, Serbien, Bosnien und Herzegowina oder Montenegro.

Eheschließung und Ehescheidung

Für eine Eheschließung in Deutschland wird in der Regel die Geburtsurkunde und eine Ehefähigkeitsbescheinigung benötigt.

Bei einer erneuten Eheschließung, bei Fragen des Sorgerechts und in anderen Fällen, ist häufig die Übersetzung eines gerichtlichen Beschlusses oder eines Scheidungsurteils erforderlich.

Übersetzung von Zeugnissen

Wer aus Kroatien, Bosnien oder Serbien nach Deutschland kommt, um hier zu arbeiten, will in der Regel seine Zeugnisse, Berufsabschlüsse sowie Hochschulabschlüsse, wie Bachelor oder Master in das Deutsche übersetzen, um sie anerkennen zu lassen. Bei Fragen zur Anerkennung von Zeugnissen sollten Sie sich bei der s. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen informieren.
Bei vielen Berufen, bezüglich derer in Deutschland ein Mangel herrscht, wie etwa bei Pflegekräften, übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Übersetzung von Zeugnissen. In diesem Fall macht Ihnen mein Übersetzungsbüro einen Kostenvoranschlag für das Jobcenter.

Umgekehrt wollen viele in Kroatien, Serbien oder Bosnien studieren, für ein Auslandssemester oder für das ganze Studium, sei es weil Sie einen entsprechenden familiären Hintergrund haben oder weil sie das jeweilige Land interessiert. In diesem Fall wird die Übersetzung des Abiturzeugnisses, der allgemeinen Hochschlulreife, auf Kroatisch, Serbisch oder Bosnisch benötigt.

Todesfall, Nachlass, Erklärungen zum Erbe

Bei einem Todesfall benötigen die Angehörigen die Übersetzung von Urkunden des Verstorbenen aus seinem Heimatland, ebenso wie aus dem Land, in dem derjenige verstorben ist. Bezüglich des Erbes müssen u.U. Erklärungen abgegeben werden, die notariell beglaubigt und ggf. übersetzt werden müssen.

Gesellschaftsverträge

Bei einer Firmengründung mit Beteiligten aus verschiedenen Ländern, muss der Gesellschaftsvertrag mehrsprachig vorliegen. Entweder findet die Übersetzung bei einem Notartermin vor Ort statt oder der Vertrag wird für den Teilnehmer aus dem Ausland vorher übersetzt.

Übersetzungen für Verwaltung und Justizbehörden

Im Rahmen meiner Tätigkeit für Polizei, Zoll, Gerichte und andere Behörden übersetze ich alle notwendigen Dokumente, die mir Behörden oder Gerichte zukommen lassen, wie Vorladungen, Anklageschriften und Urteile und stehe für Einsätze als Dolmetscher zur Verfügung.

Dolmetschen

Als Dolmetscher bin ich häufig auf Standesämtern bei der Eheschließung oder der Anmeldung der Eheschließung beteiligt, bei der Polizei in Zeugenvernehmungen, beim Zoll im Zuge von Kontrollen, vor Gerichten bei Straf- und Zivilprozessen und vor Notaren bei der Gründung von Gesellschaften.

Als Techniken des Dolmetschens biete ich zum einen Konsekutivdolmetschen an. Hier ist am besten gewährleistet, dass keine Informationen verloren gehen.

Beim Simultandolmetschen, meist unter Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel, oder als Flüsterdolmetschen, wird der gesprochene Text ohne Zeitverzug während des Sprechens in die andere Sprache übertragen.

Das ist insbesondere beim Dolmetschen aus dem Deutschen problematisch: Häufig taucht im Deutschen das Verb, das den Sinn des Satzes erst erzeugt, erst am Ende eines unter Umständen langen Satzes auf. Meine Zielsprachen, aber auch Sprachen, wie das Englische setzen das Verb oft relativ nah an den Anfang. Das führt dazu, dass der Übersetzer beim Simultanübersetzen aus dem Deutschen abwarten muss, bis der gesamte Satz gesprochen ist und nicht anfangen kann zu übersetzen, bis der Satz beendet ist. Während er dann die Übersetzung des ersten Satzes spricht, wird bereits der nächste Satz gesprochen. Das macht das Simultandolmetschen aus dem Deutschen zu einer besonders herausfordernden Aufgabe.