FAQ
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Der Preis richtet sich bei der Übersetzung von Urkunden nach dem Justizvergütungs-
und -entschädigungsgesetz (JVEG). Dort ist zu Anfang 2023 Für meine Sprachrichtungen
ein Grundhonorar von 1,95 EUR pro Normzeile vorgesehen. Eine
Normzeile sind 55 Anschläge eines Textes inklusive Leerstellen. Der Text dieses
Absatzes hat ohne die Frage selbst ca. 9 Normzeilen und würde daher ca. 18 EUR ohne MwSt.
kosten.
Bei beliebigen Texten ist der Preis frei verhandelbar und wird von mir nach der Schwierigkeit bestimmt.
Für die Tätigkeit eines Dolmetschers sieht das JVEG - s. hier
- 85 EUR pro Stunde vor. Fahrtzeiten werden mitgerechnet und angefangene halbe Stunden werden voll berechnet.
Urkunde, beglaubigte Übersetzung, Beglaubigung, Apostille - was ist das?
Die hier gegebenen Hinweise dienen einer einfachen Orientierung.
Juristisch belastbare Definitionen der hier erläuterten Begriffe finden
Sie in den angegebenen Links.
Öffentliche Urkunde
Öffentliche Urkunden
können zum einen Urkunden sein, die Sie von einer
Behörde erhalten, wie Ihre Geburtsurkunde oder auch ein Dokument, das Sie selbst anfertigen, wie etwa eine
Vollmacht, sofern diese von einem Notar beglaubigt wird (s.u.).
Um solche Urkunden in einem anderen Land verwenden zu können,
benötigen Sie in der Regel eine beglaubigte Übersetzung.
Beglaubigte Übersetzung
Diese wird von einem gerichtlich beeidigten
Dolmetscher und Übersetzer angefertigt - s. den Wikipediaartikel zu Übersetzung einer Urkunde - und mit einem entsprechenden Stempel des
Übersetzers versehen. Damit kann eine ausländische Urkunde bei deutschen Behörden verwendet werden.
- Beglaubigung
-
Diese stellt der Notar aus, wenn er z.B. festhält, wer die Unterschrift unter eine Vollmacht
geleistet hat. Durch die Beglaubigung wird aus der Vollmacht eine öffentliche Urkunde.
- Apostille
-
Eine Apostille
gehört zu einer Urkunde. Wenn Sie eine ausländische
Geburtsurkunde für eine deutsche Behörde benötigen, kann ein zusätzlicher
Beweis dafür notwendig sein, dass die Zuständigkeit der Behörde im Ausland
gegeben und die Unterschrift unter der Urkunde echt ist. Dies muss in der Regel
vom Amtsgericht der jeweiligen Gemeinde bestätigt werden - durch die Apostille.
Beispiel: Sie wollen beim Standesamt in Deutschland eine Geburtsurkunde aus Belgrad vorlegen. Das
deutsche Standesamt verlangt für diese eine Apostille. Dann müssen Sie beim Standesamt in Belgrad die
Geburtsurkunde beschaffen und beim Amtsgericht in Belgrad die zugehörige Apostille.
Es handelt sich dabei um einen Stempel, der ebenfalls übersetzt wird.